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   BVerwG, 20.09.1988 - 1 B 122.88   

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https://dejure.org/1988,7471
BVerwG, 20.09.1988 - 1 B 122.88 (https://dejure.org/1988,7471)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1988 - 1 B 122.88 (https://dejure.org/1988,7471)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1988 - 1 B 122.88 (https://dejure.org/1988,7471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensrüge betreffend eine dem Endurteil vorangegangene unanfechtbare Entscheidung des Berufungsgerichts - Ablehnung eines Antrags auf Verfahrensaussetzung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 1 B 122.88
    Um eine unanfechtbare Vorentscheidung im Sinne des § 548 ZPO handelt es sich auch dann, wenn das Berufungsgericht wie im vorliegenden Falle die beantragte Aussetzung in seinem Endurteil ablehnt, denn für die Frage der Anfechtbarkeit ist die unterschiedliche Form der Entscheidung ohne Bedeutung (BGH, Urteile vom 1. April 1954 - III ZR 296.52 - LM § 252 ZPO Nr. 1; vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71 - ZMR 1973, 268 ).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 1 B 122.88
    Das Revisionsgericht ist nicht gehindert, die Folgerungen nachzuprüfen, die die Vorinstanz aus der durch die Vorentscheidung geschaffenen Prozeßlage für die Endentscheidung gezogen hat (BVerwGE 39, 319 [BVerwG 17.02.1972 - VIII C 84/70]).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 1 B 122.88
    Hängt die Entscheidung einer Verfahrensfrage durch das Berufungsgericht von seiner materiell-rechtlichen Beurteilung der Sache ab, so hat das mit einer Verfahrensrüge angerufene Revisionsgericht bei seiner Prüfung von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts ohne Rücksicht darauf auszugehen, ob sie rechtlichen Bedenken unterliegt oder nicht (vgl. z.B. Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 08.08.1984 - 9 CB 828.82

    Bindung des Tatsachengerichts an die revisionsgerichtliche Beurteilung im

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 1 B 122.88
    Demgemäß ermöglicht eine Verfahrensrüge, die sich auf eine derartige Vorentscheidung bezieht, für sich nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. Beschluß vom 8. August 1984 - BVerwG 9 CB 828.82 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 1 B 95.89

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung einer Gewerbeuntersagung

    Was die Rüge betrifft, das Berufungsgericht hätte die Verhandlung aussetzen müssen (§ 94 VwGO), so unterliegt die Ablehnung einer Aussetzung als solche nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (§ 548 ZPO; vgl. Beschluß vom 20. September 1988 - BVerwG 1 B 122.88 -).
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